Verlängerung Digischeck

von Christian Gabl
02. Februar 2021

Förderrichtlinien zum Tiroler Digischeck!

 

  • Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
  • Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt.
  • Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert.
  • Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig.
  • Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
  • Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
  • Abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben.
  • Förderbare Geräte und deren Voraussetzungen findet ihr hier.

Kinder der vierten Schulstufe werden im nächsten Schuljahr voraussichtlich mit digitalen Endgeräten ausgestattet !!!