Verlängerung Digischeck
Förderrichtlinien zum Tiroler Digischeck!
- Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
- Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt.
- Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert.
- Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig.
- Die Antragstellung muss spätestens zwei Wochen nach dem Kauf des Geräts erfolgen.
- Die Förderanträge sind bis spätestens 30.06.2021 einzubringen.
- Abgelehnte Förderansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben.
- Förderbare Geräte und deren Voraussetzungen findet ihr hier.
Kinder der vierten Schulstufe werden im nächsten Schuljahr voraussichtlich mit digitalen Endgeräten ausgestattet !!!