Familienhärteausgleich

von Christian Gabl
21. April 2020

Corona-Familienhärteausgleich

Es ist uns ein Anliegen Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Daher stellt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend 30 Millionen Euro aus dem Fa-milienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.

Voraussetzungen:

1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.

2. Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.
Für selbstständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.

3. Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Antragstellung:

Der Antrag erfolgt per E-Mail an corona-hilfe [at] bmafj [dot] gv [dot] at und muss folgendes enthalten:

• vollständig ausgefülltes Antragsformular

• Kopie (Foto) der Bankkarte des Kontos, das als Überweisungskonto im Antrag genannt wird

• Bei unselbstständig Erwerbstätigen: Einkommensbeleg per 28.02.2020 und entweder ein Beleg der AMS-Leistung oder über die Höhe des Corona-Kurzarbeitsentgelts.

• Bei selbstständig Erwerbstätigen: Einkommensteuerbescheid 2017 und ein Nachweis darüber, dass der/die Antragsteller/in zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ zählt sowie eine Bestätigung der Höhe der Zuwendung

• allfällige weitere Einkommensbelege der Familie (des Partners oder der Partnerin)